Steuerberatung für Ärzte

Ein spezialisierter Steuerberater für Ärzte: Must-have oder Nice-to-have?

Anja ist Ärztin für Innere Medizin und arbeitet in einer renommierten Düsseldorfer Klinik. Seit sie ihr Medizinstudium beendet hat, träumt sie allerdings von einer eigenen Praxis. Dieser Traum könnte für Anja nun wahr werden. Denn endlich bietet sich die Gelegenheit, eine Praxis zu übernehmen: Ihr Vater ist ebenfalls Internist und plant, im kommenden Jahr in die verdiente Rente zu gehen. Da sie als niedergelassene Ärztin automatisch die Rolle einer Unternehmerin einnimmt, müsste sie sich ab dem besagten Tag den Herausforderungen der Selbstständigkeit stellen. Neben Themen wie Abrechnung, Praxisorganisation oder Marketing muss dann auch das Kapitel Steuerberatung für Ärzte Teil ihres neuen unternehmerischen Denkens sein.

Anja ist froh, dass ihr eine Praxisgründung bzw. ein Praxiskauf erspart bleibt, da sie die Einrichtung von ihrem Vater übernehmen kann. Als studierte Ärztin ist sie nicht gerade eine Finanzexpertin, die solche Angelegenheiten wie Praxisfinanzierung oder Steuererklärungen gut und gern erledigen kann bzw. will. Dennoch ist ihr bewusst, dass auch eine Praxisübernahme viel Organisation und vor allem die frühzeitige Beantwortung sämtlicher finanzieller Fragen erfordert. Mit dem Führen einer Arztpraxis leitet Anja nun mal ein Unternehmen. Und das will sie sowohl im medizinisch-fachlichen Bereich als auch aus betriebswirtschaftlicher Sicht bestmöglich organisieren. Da ihr bei dem Gedanken an diese neue Herausforderung nicht ganz wohl ist, möchte sie sich erkundigen, wo sie in dieser Hinsicht qualifizierte Unterstützung bekommen kann.

Was definiert Steuerberatung für Ärzte?

steuerberatung für ärzte
Steuerberatung für Ärzte bietet mehr als Hilfe bei der Steuererklärung.

Von ihrem Vater hat Internistin Anja bereits erfahren, dass eine zuverlässige und vertrauensvolle Steuerberatung für Ärzte eine maßgebliche Hilfe sein kann. Gerade weil sie sich beim essenziell wichtigen Thema Buchhaltung kaum auskennt, will sie keinen Fehler machen und sich bei der Steuerberatung für Ärzte professionell aufstellen. Auf keinen Fall möchte sie ihren Vater enttäuschen und seine gut gehende Praxis in dunkelrote Zahlen manövrieren. Die Steuerberatung für Ärzte beschäftigt sich jedoch nicht nur mit dem Betreiben einer Arztpraxis unter finanziellen bzw. wirtschaftlichen Gesichtspunkten. In diesem Artikel behandeln wir daher auch steuerliche Aspekte bei Praxisabgabe und Praxisverkauf. Was ist daneben bei der Praxisaufgabe einer Arztpraxis zu beachten? Wie gestaltet sich die Praxisnachfolge? Des Weiteren ist die Steuerberatung für Ärzte auch in anderen ärztlichen Kooperationsformen wie der Praxisgemeinschaft oder der Ärzte-Berufsausübungsgemeinschaft von Bedeutung. Und wir beleuchten, was bei der Apparategemeinschaft und der Laborgemeinschaft steuerlich zu berücksichtigen ist.

Zum Schluss werfen wir noch einen Blick auf die Kosten einer Steuerberatung, die entstehen, wenn der Steuerberater Ärzte berät und dabei betriebswirtschaftliche Kennzahlen der Arztpraxis genauer unter die Lupe nimmt. Last but not least: Wie sollte der Arzt die (betriebliche Altersvorsorge) am besten angehen?

Wann sollte Steuerberatung Ärzte interessieren?

Steuerberatung für Ärzte
Eine spezialisierte Steuerberatung für Ärzte lohnt sich besonders für Praxisinhaber.

Anja hatte bisher als angestellte Internistin kaum Bedarf an einer spezialisierten Steuerberatung für Ärzte. Wenn eine Steuererklärung in Form einer Einkommensteuererklärung anfiel, konnte sie diese meist sogar selbst erstellen. Das ändert sich, wenn sie in die Fußstapfen ihres Vaters tritt und nach der Praxisübernahme unternehmerisch denken muss. Dies gilt natürlich für jeden Mediziner, der eine Arztpraxis gründen bzw. eine Arztpraxis kaufen will. Wann ist also der richtige Zeitpunkt, zu dem Steuerberatung Ärzte mehr als bisher interessieren sollte? Das lässt sich sicherlich nicht pauschal beantworten. Doch spätestens, wenn der angestellte Arzt mit dem Gedanken spielt, „in die Selbstständigkeit zu gehen“, indem er eine Praxis kauft oder in eine Praxis miteinsteigt, sollte er sich mit dem Thema Steuern auseinandersetzen.

Auch an diesem Punkt muss sich der Arzt natürlich fragen, ob die Selbstständigkeit überhaupt die richtige Entscheidung ist. Die Antwort auf diese Frage erschöpft sich keineswegs nur in der steuerlichen Begutachtung des ins Auge gefassten Projekts. Bereits die Entscheidung, ob man eine Praxisneugründung oder die Beteiligung an einer bestehenden Praxisgemeinschaft bevorzugt, will gut überlegt sein. Denn nicht jeder Arzt eignet sich aufgrund der unternehmerischen Anforderungen neben der Patientenbehandlung für die Selbstständigkeit. Hat man sich jedoch dazu entschlossen, ist der nächste Schritt, die infrage kommende Rechtsform zu wählen.

Aus steuerlicher Sicht ist bereits der Plan, eine Praxis zu übernehmen, wirtschaftlich bedeutend. Umso mehr wenn die Preisfrage angegangen wird. Fragt man also nach dem Zeitpunkt, ab welchem sich der Arzt konkret um anstehende Steuerbelange kümmern sollte, so ist der Arzt bereits vor der Praxisgründung gut beraten, sich dieses Themas etwas intensiver anzunehmen. Gerade im Zusammenspiel mit einer Ärzteberatung bietet sich hierzu passenderweise Gelegenheit, sowohl organisatorische als auch wirtschaftliche wie beispielsweise steuerliche Aspekte mit in die Praxisplanung einzubeziehen.

Welche Steueraspekte sind bei Praxisgründung wichtig?

Steuerberatung für Ärzte bei der Praxisgründung
Bei einer Praxisgründung gilt es, einige Steueraspekte zu beachten.

Internistin Anja muss keine Praxis selbst gründen. Sie übernimmt „einfach“ die Arztpraxis ihres Vaters. Wie aber wirkt sich eine Praxisgründung für den Arzt steuerlich aus? Für den Arzt wäre sicherlich ein klassischer Businessplan denkbar, wie er immer dann als hilfreich angesehen werden kann, wenn man größere Projekte wie z. B. eine Praxisgründung startet. Will der Arzt also eine Praxis eröffnen – welche Voraussetzungen sollte er dann schaffen, um finanziell abgesichert bzw. ausreichend vorbereitet zu sein?

Zum einen muss die Finanzierung des Praxiskaufs selbst gesichert sein. Daneben gehört die Gegenüberstellung von vorhandenem Kapital und voraussichtlichen Ausgaben zur Praxisplanung aus rein wirtschaftlicher Sicht. Außerdem benötigt der Arzt bei der Praxisgründung genaue Zahlen, die eine Umsatzkostenvorschau ermöglichen. Bereits in diesem frühen Stadium kann eine „Checkliste Praxisgründung“ hilfreich sein, um alle finanziellen Aspekte zu berücksichtigen. Und schon an diesem Punkt kann der Steuerberater dem Arzt zur Seite stehen und erste Tipps geben, beispielsweise zur optimalen Abschreibung des Praxiskaufs. Berücksichtigung finden im Fall der Praxisgründung einerseits die Praxis mit ihren Räumlichkeiten selbst und andererseits die Einrichtung inklusive aller medizinisch-technischen Gerätschaften.

Im Rahmen der Praxisgründung sind demnach die Themen Finanzierung oder Investitionsrechnung im Auge zu behalten. Investitionsrechnung meint die mathematische Prüfung der Vorteilhaftigkeit einer Investition. Gerade mit Blick auf neue Anschaffungen zu Beginn sollte man aus steuerlichen Gründen beachten, über welchen Zeitraum die erworbenen Wirtschaftsgüter abzuschreiben sind. Eine Abschreibung (Erfassung und Verrechnung der Wertminderungen von Anlage- / Umlaufvermögensgegenständen) wirkt immer gewinn- und somit steuermindernd. Wichtig ist dabei vor allem Folgendes: Die Laufzeiten von Darlehensverträgen werden im günstigsten Fall an die Abschreibungen angepasst. Denn nur so bekommt der Arzt den Überblick über Vorauszahlungen, um frühzeitig einer möglichen Verschuldung entgegenwirken zu können.

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Was ist steuerlich bei der Praxisübernahme wichtig?

Zu Steuerfragen bei der Praxisübernahme am besten einen spezialisierten Steuerberater für Ärzte aufsuchen.

Im Vergleich zur Praxisgründung weist die Praxisübernahme aus steuerlichen Gesichtspunkten einen entscheidenden Unterschied auf. Bei der Praxisgründung geht es um den Erwerb von materiellen Wirtschaftsgütern wie Praxis, Praxiseinrichtung und medizinischen Gerätschaften. Solche können bei Übernahme oder Kauf abgeschrieben werden. Im Vergleich zur Praxisgründung weist die Praxisübernahme unter steuerlichen Gesichtspunkten einen entscheidenden Unterschied auf. Will der Arzt eine Arztpraxis übernehmen, so wie im Fall von Anja mit der Praxis ihres Vaters, so kommt zu dem materiellen Wert noch der immaterielle Praxiswert, der sogenannte Goodwill, hinzu. Damit erwirbt der Käufer zumindest die realistisch hoch einzuschätzende Chance, mit der erworbenen Praxis auch nach der Übernahme über einen bestimmten Zeitraum weiterhin Gewinne zu erzielen. Dieser Wert kann wie die materiellen Wirtschaftsgüter „aktiviert“ und schließlich abgeschrieben werden.

Die Länge des Zeitraums, über den der Goodwill abgeschrieben werden kann, ist im Übrigen von der Rechtsform der Praxis abhängig. Wenn demnach bei der Praxisübernahme Kosten entstehen, bietet sich auch bei der Praxisübernahme im Rahmen einer professionellen Steuerberatung für Ärzte die Anfertigung einer Checkliste an. Denn zum einen müssen sowohl materielle als auch immaterielle Werte berücksichtigt werden. Zum anderen ist zu differenzieren, ob es sich um eine Einzelpraxis oder um eine Gemeinschaftspraxis bzw. eine Berufsausübungsgemeinschaft handelt. Im Fall der Einzelpraxis kann der Goodwill über drei bis fünf Jahre abgeschrieben werden. Bei der Gemeinschaftspraxis beträgt der entsprechende Zeitraum sechs bis zehn Jahre.

Steuerberatung für Ärzte: Wie setze ich den Praxiskauf ab?

Steuerberatung für Ärzte: So kann der Praxiskauf steuerlich abgesetzt werden
So kann der Praxiskauf steuerlich abgesetzt werden.

Die Ärztin oder der Arzt wagt den Schritt in die Selbstständigkeit – die Praxiseröffnung steht kurz bevor. Idealerweise nicht erst dann, wenn der Entschluss, eine Arztpraxis zu kaufen, in die Tat umgesetzt wurde, stellt sich die Frage nach der steuerlichen Behandlung nach dem Praxiskauf. Grundsätzlich verhält es sich so, dass sich der gezahlte Kaufpreis als sogenannter Liquiditätsabfluss auswirkt. Das heißt es ist ein Geldmittelabfluss zu verzeichnen, den der Käufer geltend machen kann und der sich steuerrechtlich gesehen positiv auswirkt.

Um die Bemessungsgrundlagen der Abschreibung zu ermitteln, ist der Kaufpreis auf die materiellen und die immateriellen Wirtschaftsgüter aufzuteilen. Um die materiellen Wirtschaftsgüter benennen zu können, kann der Arzt eine Inventarliste des Verkäufers heranziehen. Diese ist u. U. je nach Zeitpunkt des Kaufes um Zu- oder Abgänge zu bereinigen. Der immaterielle Wert der Praxis – i. d. R. umfassen diese Wirtschaftsgüter den bestehenden Patientenstamm, also den Goodwill – ist dann über die Differenz zwischen Kaufpreis und materiellen Wirtschaftsgütern zu bestimmen.

Wie verhält es sich nun bei der steuerlichen Bewertung beim Praxiskauf, wenn nur die Zulassung veräußert wird und der Arzt seine bisherige Praxis als Privatpraxis fortführen möchte? In diesem Fall ist die bloße Zulassung nicht abschreibungsfähig. Denn die Zulassung als solche besitzt sozusagen einen unbegrenzt gültigen Bestand, sodass sie vom Finanzamt als „nicht abschreibungsfähig“ anzusehen ist. Will der Arzt dagegen eine Arztpraxis neu eröffnen und erwirbt die Praxis gemeinsam mit der Zulassung, so werden beide Positionen als zusammengehöriges Wirtschaftsgut erachtet. In dem Fall sind Praxis und Zulassung (Goodwill) dann abschreibungsfähig.

Worin unterscheiden sich Praxisabgabe und Praxisverkauf aus Sicht der Steuerberatung für Ärzte?

Unterschiede zwischen Praxisabgabe und Praxisverkauf
Unterschiede zwischen Praxisabgabe und Praxisverkauf.

Wie bereits erörtert sind beim Praxiskauf bzw. Praxisverkauf unterschiedliche steuerliche Aspekte zu berücksichtigen. Da die Ärztin oder der Arzt den Praxisverkauf versteuern muss, lohnt sich ein Blick auf den steuerfreien Teil des Verkaufspreises, also den Freibetrag. Der Erlös aus dem Verkauf einer Praxis fällt gemäß § 18 Abs. 3 EStG unter Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit. Diese sind bis zu einem Betrag von 45.000 Euro steuerfrei. Demzufolge wird nur der darüberliegende Betrag versteuert. Allerdings sind daran bestimmte Bedingungen geknüpft. Der Arzt kann den Freibetrag nur geltend machen, wenn

  • der bisherige Praxisinhaber älter als 55 Jahre ist oder
  • wegen andauernder Berufsunfähigkeit nicht mehr in der Lage ist, seinen Beruf auszuüben bzw. seine Praxis weiterzuführen und
  • der Praxisinhaber alle seine Gegenstände verkauft oder diese in sein Privatvermögen übergehen.
  • Außerdem darf der Arzt seine bisherige Tätigkeit nicht für den gleichen Patientenstamm fortführen.

Im Übrigen kann ein Arzt den Anspruch, einen derartigen Freibetrag geltend zu machen, nur einmal in seinem Leben beim Finanzamt beantragen.

Der Hauptunterschied zwischen Praxisabgabe und Praxisverkauf kann darin gesehen werden, dass sich die Praxisabgabe auch über einen längeren Zeitraum erstrecken kann. Der Praxisverkauf selbst ist meist mit dem Unterzeichnen des Vertrages abgeschlossen. Bei der Praxisabgabe kann der bisherige Praxisinhaber bei einer vereinbarten Übergangszeit noch in seiner ehemaligen Praxis weiterwirken. Dieses Prozedere kann sich über zwei oder drei Jahre erstrecken und bietet vor allem dem Praxisnachfolger zwei entscheidende Vorteile. Zum einen kann der Praxisveräußerer die Übergabe für ihn dahingehend „harmonischer“ gestalten, indem er etwa den vorhandenen Patientenstamm in die neue Praxis einführt. Sein eigenes Weiterarbeiten nach Praxisverkauf hat zum anderen den zusätzlichen Vorteil, dass die Nachbesetzung durch den übernehmenden Arzt gleichzeitig zulassungsrechtlich geklärt ist. Wenn die weitere Berufsausübung des Veräußerers demzufolge im Angestelltenverhältnis erfolgt, können auch steuerliche Privilegien wie der Freibetrag in Anspruch genommen werden.

Wie ist die Umsatzsteuer bei Praxisaufgabe einer Arztpraxis geregelt?

Dann ist Umsatzsteuer bei Praxisaufgabe einer Arztpraxis zu zahlen
Es ist Umsatzsteuer bei Praxisaufgabe einer Arztpraxis zu zahlen.

Der Praxisverkauf kann je nach vertraglicher Gestaltung unterschiedliche Bereiche des Steuerrechts betreffen. Da demnach auch die Praxisaufgabe einer Arztpraxis von der Umsatzsteuer erfasst sein kann, ist der Arzt gut beraten, sich den „Mustervertrag Praxisverkauf“ vom Steuerberater zu besorgen.

Wird die Arztpraxis mitsamt der Zulassung und den sonstigen immateriellen Wirtschaftsgütern (Goodwill) verkauft, spricht man von einer Geschäftsveräußerung im Ganzen. Eine solche ist nach dem Umsatzsteuerrecht steuerfrei. Voraussetzung hierfür ist jedoch die Veräußerung der Praxis mit allen medizinischen Geräten, dem Patientenstamm und eben dem Praxiswert. Gleiches gilt, wenn ein gesamter Mitunternehmeranteil an einer Berufsausübungsgemeinschaft veräußert wird. Wird dagegen die Zulassung für die Arztpraxis sozusagen isoliert verkauft, weil z. B. der abgebende Arzt seine Praxis als Privatpraxis weiterführen will, dann ist der Verkauf der Zulassung selbst umsatzsteuerpflichtig.

Wenn der Arzt nur einen Teil seiner Praxis verkauft, findet keine Geschäftsveräußerung im Ganzen statt. In der steuerrechtlichen Konsequenz verliert der Arzt dadurch auch seinen Anspruch auf Umsatzsteuerbefreiung. Das Gleiche gilt, wenn der Arzt mit kassen- und privatrechtlicher Praxis nur seinen kassenärztlichen Praxisanteil veräußern möchte.

Der Praxiskauf inklusive der bestehenden Zulassung hat folglich umsatzsteuerliche Auswirkungen. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Verkauf der Zulassung allein umsatzsteuerpflichtig wäre, während der Verkauf der Praxis mit Zulassung als Geschäftsveräußerung im Ganzen umsatzsteuerfrei ist.

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Steuerberatung für Ärzte: Was ist steuerlich wichtig bei der Praxisnachfolge?

Das ist bei der Praxisnachfolge zu beachten
Das ist bei der Praxisnachfolge zu beachten.

Anja möchte die Kosten, die bei der Praxisübernahme bzw. der Praxisnachfolge entstehen, möglichst gering halten. Vorab ist bei jeder Praxisnachfolge grundsätzlich das Nachbesetzungsverfahren der KV (Kassenärztliche Vereinigung) zu berücksichtigen. Dies ist jedoch nur in Gebieten mit Überversorgung, also in zulassungsbeschränkten Gebieten, zu beachten. Diesen Punkt kann Anja also von der „Checkliste Praxisübernahme“ streichen, da dies nicht auf die Praxis ihres Vaters zutrifft.

Was ist bei der Praxisnachfolge aus steuerlicher Sicht zu beachten, wenn die Arztpraxis veräußert wird? Für den abgebenden Arzt ist dabei die steuerliche Bewertung des Goodwill, also des über die Jahre aufgebauten Patientenstamms, von Bedeutung. Durch den Verkauf der Praxis wird der (immaterielle) Praxiswert angehoben, d. h. diese „stillen Reserven“ werden steuerrechtlich betrachtet realisiert, wodurch sie direkt steuerpflichtig werden. Da dieser Wert jedoch über einen längeren Zeitraum gewachsen ist, sieht das Finanzamt von einer plötzlichen, vollen Besteuerung ab. Aus diesem Grund stehen dem abgebenden Arzt mehrere Möglichkeiten zu Verfügung, diese Steuerbelastung abzumildern.

Der bereits erwähnte Freibetrag spielt in dieser Konstellation eine eher geringe Rolle, da er gemessen am Verkaufspreis zu niedrig und damit unbeachtlich ist. Daneben kann noch die sogenannte Fünftelregelung angewendet werden. Danach werden außerordentliche Einkünfte wie ein Praxisverkauf so behandelt, als wenn der Arzt diese Einnahme über fünf Jahre verteilt erhalten würde (Progressionsminderungseffekt). Diese Regelung wirkt sich beispielsweise dann günstig aus, wenn der Arzt im Veräußerungsjahr eher weniger Einkünfte zu verzeichnen hat.

Außerdem kann der ermäßigte Steuersatz in Anspruch genommen werden, wenn der Arzt das 55. Lebensjahr erreicht hat und diese Begünstigung (nur einmal im Leben!) bei der Finanzverwaltung beantragt. Dabei wird der Erlös als laufender Gewinn versteuert, wobei 56 % des durchschnittlichen Steuersatzes berücksichtigt werden.

Wo liegen die Steuerunterschiede für ärztliche Kooperationsformen?

Die ärztlichen Kooperationsformen und ihre Steuerunterschiede.

Internistin Anja übernimmt eine Einzelpraxis. Eine andere Praxisform bzw. Rechtsform schließt sie für die Zukunft im Rahmen einer Praxiserweiterung oder von ärztlichen Kooperationsformen aber nicht aus.

Aber welche ärztlichen Kooperationsgemeinschaften gibt es eigentlich und vor allem: Worin unterscheiden sie sich steuerrechtlich? Da gibt es zum einen die Praxisform Berufsausübungsgemeinschaft (BAG), ehemals Gemeinschaftspraxis, in der Rechtsform „Gesellschaft des bürgerlichen Rechts“ (GbR). Bei der BAG liegt ein gemeinschaftliches Unternehmen vor, das nach außen gemeinschaftlich haftet. Daneben erfolgt eine gemeinsame Abrechnung der beteiligten Ärzte bei den Krankenkassen. Dass die Berufsausübungsgemeinschaft weitere Vorteile mit sich bringt und bei vielen Ärzten beliebt ist, liegt auf der Hand. So werden durch einen gemeinsamen Verwaltungs- bzw. Organisationsaufwand Kosten gespart, die Praxis kann mehrere Spezialisierungen anbieten und durch einen gemeinsamen Außenauftritt ergeben sich Marketingvorteile.

Zum anderen existiert die Praxisform der Praxisgemeinschaft (Rechtsform GbR), die jedoch als „Kostenaufteilungsgesellschaft“ betrachtet werden kann, wobei im Grunde jeder Arzt seine Einzelpraxis weiterführt. Die Praxisgemeinschaft-Definition beschreibt diese Form als Zusammenschluss von zwei oder mehr Ärzten, die bei der Ausübung ihrer Tätigkeit gemeinsame Praxisräume bzw. Gerätschaften mit gemeinsamem Personal nutzen. Ganz im Gegensatz zur BAG, bei der die Ärzte gemeinsam die Verträge mit den Patienten aufsetzen und auch gemeinsam mit den Krankenkassen abrechnen.

Und die ärztlichen Kooperationsformen Apparategemeinschaft und Laborgemeinschaft? Die Apparategemeinschaft-Definition beschreibt diese als Untergemeinschaft der Praxisgemeinschaft mit dem Zweck der gemeinsamen Nutzung von Geräten (z. B. Kernspintomograf). Und was ist eine Laborgemeinschaft? Die Laborgemeinschaft kann als ausgelagerter Bestandteil der Arztpraxis betrachtet werden, deren Ärzte Mitinhaber der Laborgemeinschaft sind, von der zentral Laboruntersuchungen für ihre Mitglieder erbracht werden.

Steuerliche Unterschiede bestehen z. B. bei der Gewinnbeteiligung. Während bei der Berufsausübungsgemeinschaft generell nach verschiedenen Schlüsseln zu verteilen ist, wird bei der Praxisgemeinschaft das Ergebnis aus der gemeinsamen Ressourcennutzung auf die einzelnen Ärzte verteilt. Ansonsten generieren die Ärzte jedoch ihr eigenes Einkommen.

Welche steuerlichen Fallstricke hat eine Praxisgemeinschaft?

Was bei der Praxisgemeinschaft aus Sicht der Steuerberatung für Ärzte zu beachten ist
Was bei der Praxisgemeinschaft zu beachten ist.

Die Praxisgemeinschaft einzelner Ärzte in der Rechtsform einer GbR führt zu freiberuflichen Einkünften, solange eine Kostenverteilung untereinander erfolgt. Dennoch gibt es Tücken bzw. Fallstricke, die Ärzte einer Praxisgemeinschaft beachten müssen, wenn sie steuerlich nicht zusätzlich belastet werden wollen. Die Praxisgemeinschaft-Definition beschreibt diese Kooperationsform als einen Zusammenschluss von Ärzten, die sowohl in gemeinsamen Praxisräumen tätig sind als auch das vorhandene Personal gemeinsam „nutzen“ bzw. einsetzen.

Was müssen Ärzte einer Praxisgemeinschaft besonders beachten? Neben der üblichen Kostenverteilung bezüglich der Gerätschaften und des Personals sollten Zusatzleistungen im Zweifelsfall vermieden werden. Denn nur dann bleibt der Status der freiberuflichen Tätigkeit bestehen. Im Fall von Zusatzleistungen wie z. B. weiterer generierter Dienstleistungen läuft die Praxisgemeinschaft Gefahr, dass sie insgesamt als „gewerblich tätig“ eingestuft wird. Dies wiederum hätte dann die steuerlich negative Auswirkung einer sogenannten gewerblichen Infizierung der gesamten Praxisgemeinschaft.

Gemeinschaftspraxis oder Praxisgemeinschaft? Wie kann zwischen Gemeinschaftspraxis und Praxisgemeinschaft unterschieden werden? Die Gemeinschaftspraxis wird heute im Gesundheitssystem und auch in der Finanzverwaltung als Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) bezeichnet und i. d. R. als Gesellschaft des bürgerlichen Rechts betrieben. Der Unterschied zwischen den beiden ärztlichen Kooperationsformen besteht darin, dass die BAG im Abrechnungsverhältnis zur Kassenärztlichen Vereinigung als wirtschaftliche Einheit angesehen und behandelt wird. Während in der Praxisgemeinschaft jeder einzelne Arzt seine ärztlichen Leistungen wie eine Einzelpraxis abrechnet.

Zwar ist eine Umwandlung der Gemeinschaftspraxis in eine Praxisgemeinschaft möglich, jedoch auch mit Risiken verbunden. Die „Änderung Gemeinschaftspraxis in eine Praxisgemeinschaft“ sollte daher nicht ohne seriöse Steuerberatung für Ärzte angegangen werden.

Welche Berufsausübungsgemeinschaft ist aus Sicht der Steuerberatung für Ärzte zu bevorzugen?

Die passende Berufsausübungsgemeinschaft für Ärzte.

Zunächst einmal ist festzuhalten, dass Ärzte eine Berufsausübungsgemeinschaft meist in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) führen. Als BAG werden Kooperationsformen zweier oder mehrerer Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten bezeichnet, die im Abrechnungsverhältnis zur Kassenärztlichen Vereinigung als wirtschaftliche Einheit gelten. Dies betrifft natürlich auch die Berufsausübungsgemeinschaft von Zahnärzten.

Die Frage, welche BAG zu bevorzugen ist, lässt sich nicht pauschal für alle Ärzte, die sich in dieser Form zusammenschließen wollen, beantworten. Des Weiteren ist zwischen örtlichen und überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaften zu unterscheiden. Die überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaften zeichnen sich dadurch aus, dass die Gemeinschaft ihren Praxissitz nicht an einem einzigen Ort, sondern gleich an mehreren, räumlich getrennten Praxissitzen ausübt. Eine weitere Möglichkeit, eine Berufsausübungsgemeinschaft zu betreiben, ist die Form eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ). Das MVZ kann die Rechtsformen einer Personengesellschaft, der Partnerschaftsgesellschaft oder die einer GmbH einnehmen.

Ein entscheidendes Kriterium für die passende Wahl der Berufsausübungsgemeinschaft kann neben den persönlichen bzw. finanziellen Voraussetzungen des einzelnen Arztes etwa die Frage nach der Haftung sein. So haftet bei der GmbH jeder Gesellschafter nur mit dem Gesellschaftsvermögen, während bei der Personengesellschaft, der GbR, alle Ärzte nach außen unbegrenzt mit ihrem Privatvermögen haften. Bei der Partnerschaftsgesellschaft übernimmt jeder Arzt zumindest für den Bereich, in dem er sich beruflich betätigt, die Haftung.

Eine Berufsausübungsgemeinschaft ist steuerlich wie folgt zu bewerten: Was die Einkommensteuer betrifft, so gilt die überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft durch Ärzte (ÜBAG) als Mitunternehmerschaft. Die ÜBAG selbst ist dabei nicht einkommensteuerpflichtig, vielmehr muss jeder Arzt dieser Kooperationsform den Teil der Einkünfte versteuern, der auf ihn selbst entfällt. Umsatzsteuerrechtlich ist die ÜBAG als Unternehmer zu betrachten und damit umsatzsteuerpflichtig. Eine Aufteilung der Umsätze der einzelnen Mitglieder bzw. Ärzte erfolgt indessen nicht.

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Was ist steuerlich relevant bei der Apparategemeinschaft?

Das ist bei der Apparategemeinschaft steuerlich relevant
Das ist bei der Apparategemeinschaft steuerlich relevant.

Die Apparategemeinschaft ist laut Definition eine Unterform der Praxisgemeinschaft. Zweck dieser Kooperation ist die gemeinschaftliche Nutzung der vorhandenen Ressourcen. Dies können etwa medizinische Geräte einer Praxis wie z. B. der Kernspintomograf, aber auch das Personal sein. Danach können mehrere selbstständige Ärzte auf die Praxisgemeinschaft zugreifen, um diese Ressourcen zu nutzen.

Steuerrechtlich entscheidend ist hierbei, dass die Kosten verursachungsgerecht zugeordnet werden. Denn demgegenüber würde eine pauschale Abrechnung zu einer Umsatzsteuerpflicht führen oder aber die Gefahr verursachen, einer solchen Pflicht nachkommen zu müssen. Daher kommt der verursachungsgerechten Abrechnung besondere Bedeutung zu. Eine solche Abrechnung kann nach Umsatz, Anzahl der beteiligten Ärzte, Arbeitszeit oder nach Inanspruchnahme der verschiedenen Gerätschaften erfolgen. Wichtig dabei ist lediglich, dass diese Faktoren dokumentiert werden und somit nachgewiesen werden können.

Einer Apparategemeinschaft ist ansonsten aus steuerrechtlichen Gründen zu empfehlen, keine Zusatzleistungen anzubieten. Denn sonst würde zusätzlich die Gewerbesteuer anfallen. Auch die Umsatzsteuer muss zumindest dann nicht entrichtet werden, wenn statt einer pauschalen die erwähnte verursachungsgerechte Abrechnung vorgenommen wird.

Die durch eine Apparategemeinschaft entstehenden Vorteile liegen vornehmlich in der kostenoptimalen Ausnutzung der zur Verfügung stehenden Ressourcen. Daneben kann als vorteilhaft angesehen werden, dass die in diesem Zusammenhang getätigten Ausgaben wie z. B. Abschreibungen oder Finanzierungskosten auf die entsprechenden Ärzte bzw. die tatsächlichen Nutzer aufgeteilt werden.

Welche Steueraspekte verkörpert eine Laborgemeinschaft?

Die Laborgemeinschaft und ihre steuerlichen Aspekte
Die Laborgemeinschaft und ihre steuerlichen Aspekte.

Zum Thema Steuerberatung für Ärzte wollen wir ergänzend die steuerliche Behandlung von Laborgemeinschaften betrachten. Um die Frage „Was ist eine Laborgemeinschaft?“ zu beantworten, werfen wir zuerst einen Blick auf die Laborgemeinschaft-Definition. Eine Laborgemeinschaft wie z. B. die Laborgemeinschaft für ganzheitliche Medizin erbringt zentral Laboruntersuchungen für die jeweiligen Mitglieder. Dabei ist jeder einzelne Arzt Mitinhaber der Laborgemeinschaft. Die selbstständigen Ärzte nutzen das Labor gemeinschaftlich, um für ihre eigene Praxis die entsprechenden Laborleistungen (z. B. Blutanalyse) abrufen zu können.

Aus steuerlicher Sicht sind zwischen einer Apparategemeinschaft und einer Laborgemeinschaft klare Parallelen zu erkennen. Auch eine Laborgemeinschaft ist eine Unterform der Praxisgemeinschaft, sodass hier im Grunde das Gleiche gilt wie bei anderen Praxisgemeinschaften. Wie bei der Apparategemeinschaft kommt es auch bei der Laborgemeinschaft darauf an, verursachungsgerecht abzurechnen, um einer Steuerpflicht bezüglich der Gewerbesteuer und der Umsatzsteuer zu entgehen.

Natürlich kann eine Laborgemeinschaft auch Nachteile mit sich bringen. So haftet der Arzt bzw. die Laborgemeinschaft für eingegliederte Arbeiten, wenn das Labor Insolvenz anmelden muss. Zudem kann der monatliche Liquiditätsabfluss sehr hoch sein und sich somit durch die Vorleistungspflicht finanziell nachteilig auswirken.

Was kosten Steuerberater Ärzte?

Steuerberatung für Ärzte: Stichwort Benchmarking.

Anja will mit der Übernahme der väterlichen Praxis von Anfang an alles richtig machen. Dazu zählt neben ihrer fachlichen Kompetenz und der Praxisorganisation bzw. des Praxismanagements in erster Linie auch, für die Zukunft eine gute und gesicherte Wirtschaftlichkeit der Praxis sicherzustellen. Da sie sich als Medizinerin in Finanzfragen nicht ausreichend auskennt, möchte sie gleich zu Beginn einen Finanzexperten hinzuziehen. Auch wenn Anja keinen Praxiskauf anstrebt, den sie steuerlich absetzen kann, da sie die Praxis von ihrem Vater übernimmt, möchte sie wissen, ob in ihrem Fall eine betriebliche Altersvorsorge sinnvoll ist. Oder sich eine Steuerberatung für Ärzte beispielsweise für die Erstellung einer Steuererklärung als Arzt empfiehlt.

Hinsichtlich der Beantwortung all dieser Fragen möchte Anja logischerweise vor allem Folgendes wissen: Auf welche Summe belaufen sich eigentlich beim Steuerberater die Kosten für eine Beratung? Wie erfolgt ganz allgemein die Abrechnung einer Steuerberatung für Heilberufe? Oder anders ausgedrückt: Was kosten Steuerberater Ärzte?

Wie ist die Gebührenerhebung bei Steuerberatung für Ärzte geregelt?

Gebührenerhebung für Steuerberatung
Die Steuerberatervergütungsverordnung regelt die Gebührenerhebung.

Grundlage für die Gebührenerhebung nach Steuerberatung für Ärzte ist die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Damit ist genau geregelt, welche Leistungen nach Gegenstandswerten bzw. nach den entsprechenden Zehntelsätzen abzurechnen sind. Beispiel: Nach § 24 Abs. 1 Nr. 1 StBVV erhält der Steuerberater für die Anfertigung einer Einkommensteuererklärung ohne Ermittlung der einzelnen Einkünfte 1/10 – 6/10 einer vollen Gebühr nach Tabelle A. Die Mittelgebühr liegt somit bei 3,5/10. Gegenstandswert ist die Summe der positiven Einkünfte, jedoch mindestens 8.000 Euro.

Außerdem regelt die StBVV, für welche Leistungen festgelegte Pauschalen abgerechnet werden können und wann eher nach dem Zeitfaktor abgerechnet werden muss. Wird der Steuerberater für Ärzte tätig, kommt es darauf an, welche Bereiche er als Finanzexperte übernehmen bzw. überarbeiten soll. Klassische Compliance-Leistungen wie die Buchhaltung werden nach Gegenstandswerten und Zehntelsätzen abgerechnet. Dies bedeutet, dass zum einen der Jahresumsatz als Grundlage für die Berechnung herangezogen wird. Daneben spielen zum anderen aber auch Faktoren wie die Bearbeitungszeiten bei der Wahl der entsprechenden Zehntel eine Rolle und werden daher ebenso mitberücksichtigt.

Für den Arzt bietet ansonsten eine digitale Buchhaltung wie das Angebot von DATEV den größtmöglichen Komfort, indem alle Anforderungen seitens der Finanzverwaltung erfüllt werden. Zusätzlich sind ein aktueller Standard, hohe Qualitätsansprüche und der Service einer zeitnahen Bearbeitung gewährleistet.

Zusammenfassung:

  • Steuerberatung für Ärzte wird nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) abgerechnet.
  • Compliance-Leistungen wie Buchhaltung werden nach Gegenstandswerten und Zehntelsätzen abgerechnet.
  • Die digitale Buchhaltung (z. B. DATEV) erfüllt alle Anforderungen des Finanzamts.

Welche typischen Kosten entstehen durch Steuerberatung für den Arzt?

Die Kosten einer Steuerberatung für Ärzte
Die Kosten einer Steuerberatung.

Ärztin Anja kennt das Problem bereits von ihrem Vater: Wenn die Buchführung der Arztpraxis nicht strukturell und terminlich einwandfrei organisiert ist, kostet dieses Versäumnis am Ende zusätzlich wertvolle Zeit. Daher weiß sie um die Wichtigkeit einer sorgfältig geplanten Buchhaltung. Zu den typischen Kosten, die bei der Steuerberatung für Ärzte anfallen, zählt daher unzweifelhaft eine vierteljährliche Buchhaltung, um eine solide Datenbasis bzw. eine betriebswirtschaftliche Auswertung zur Hand zu haben. Denn nur so weiß die Ärztin oder der Arzt, wie groß der Spielraum für die zu treffenden unternehmerischen Entscheidungen ist.

Zu den Besonderheiten der Ärzte-Buchhaltung gehören die monatlichen Lohnabrechnungen für das Praxispersonal, womit der Arzt gleichzeitig die Bereiche Sozialversicherung und Lohnsteuer abklärt. Dazu zählen wiederum gewisse Lohnoptimierungen, also Fälle, in welchen die Lohnsteuer sozialversicherungsfrei gewährt werden kann. Ergänzend hierzu sind zu den typischen Leistungen, die der Steuerberater an Kosten für seine Beratung aufrufen kann, die Leistungen für die Ärzte-Steuererklärung bzw. die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) zu erwähnen. So erfahren die wichtigsten Aspekte der Steuer eine Optimierung durch erfahrene Experten, damit sich Ärztinnen wie Anja ganz auf ihre Kernkompetenz, nämlich die Behandlung ihrer Patienten, konzentrieren können.

Wie optimiert die Steuerberatung betriebswirtschaftliche Kennzahlen der Arztpraxis?

Steuerberatung für Ärzte hilft betriebswirtschaftliche Kennzahlen der Arztpraxis zu optimieren
So werden betriebswirtschaftliche Kennzahlen der Arztpraxis optimiert.

Die Ermittlung und die Analyse der betriebswirtschaftlichen Kennzahlen der Arztpraxis gehören bei der Steuerberatung zu den Aufgaben, die zunehmend standardmäßig angeboten werden. Eingebunden sind diese Analysen in eine betriebswirtschaftliche bzw. unternehmerische Beratung, die beim Vergleich mit der ärztlichen Konkurrenz gezielt Benchmarking betreibt. Das heißt die Leistungsunterschiede im Vergleich zu anderen Unternehmen bzw. Arztpraxen werden ermittelt und das vorhandene Optimierungspotenzial wird herausgearbeitet, um das eigene Unternehmen, die eigene Praxis kontinuierlich zu verbessern. Daneben unterstützt der Steuerberater für Heilberufe den Arzt in sämtlichen Fragen, welche die Umsatzsteuerbewertung der einzelnen ärztlichen Leistungen regelt. So muss z. B. jede Leistung, die einen Krankheitsbezug hat, auch entsprechend dokumentiert werden, sodass die Umsatzsteuerfreiheit auch tatsächlich gerechtfertigt ist.

Des Weiteren werden Checks angeboten, welche die Top-Positionen der Abrechnungen genauer unter die Lupe nehmen. Welche wiederkehrenden Parameter und Kennzahlen sind in puncto Häufigkeit oder auch Vollständigkeit auffällig bzw. weiter zu verfolgen? Abgerundet wird die Steuerberatung für Ärzte hinsichtlich der betriebswirtschaftlichen Kennzahlen der Arztpraxis durch eine Rentabilitätsanalyse oder Liquiditätsvorschau inklusive Stundensatzanalyse.

Natürlich ist die Ärztin oder der Arzt besonders daran interessiert, auch bei der Praxisaufgabe Steuern zu sparen, und sucht demzufolge nach fachlich kompetenter Unterstützung seitens des Steuerberaters. Zu bedenken ist hier vor allem die Vorschrift, dass Ärzte entsprechende Tarifbegünstigungen im Zusammenhang mit einer Praxisaufgabe nur einmal im Leben beanspruchen können und zu dem Zeitpunkt nicht jünger als 55 Jahre sein dürfen.

Wie sollte ein Arzt betriebliche Altersvorsorge angehen?

Der Arzt und die betriebliche Altersvorsorge
Der Arzt und die betriebliche Altersvorsorge.

Die (betriebliche) Altersvorsorge ist für jeden Arzt oder Zahnarzt ein wichtiges Thema. Grundsätzlich ist der Arzt von der Pflicht der Beitragszahlung zur gesetzlichen Altersvorsorge befreit. Die Themen „langfristiger Vermögensaufbau“ bzw. „Altersvorsorge“ sind daher auch wichtige Eckpfeiler in der Beratung für Ärzte. Die Ermittlung Ihres Vermögensstatus vor einer Praxisabgabe bietet Ihnen einen soliden Überblick über Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse. Erst danach ist ein strukturiertes Vorgehen Richtung Rentenzeit möglich, ohne „böse Überraschungen“.

Auch wenn Anja noch viele Dinge rund um die Praxisübernahme regeln muss, will sie sich dennoch parallel auch um dieses Kapitel kümmern. Wie also sollten Ärzte die Altersvorsorge angehen und benötigen sie hierzu womöglich einen Steuerberater mit Spezialisierung? Nein, der „klassische“ Steuerberater hilft dem Arzt i. d. R. auch bei den Fragen zur finanziellen Absicherung nach Berufsaufgabe. Während der Arzt in die berufsständischen Versorgungswerke einzahlen muss, sind die Einzahlungen in die Altersvorsorge steuerlich gesondert zu betrachten. Denn nach dem Alterseinkünftegesetz sind diese Einzahlungen als Sonderausgaben abzugsfähig, und zwar gestaffelt bis zum Jahr 2025. Gleiches gilt im Übrigen dann für die Auszahlungsbeträge in der späteren Rentenauszahlungsphase: Auch hier findet eine prozentuale Staffelung bezüglich des Besteuerungsanteils statt.

Der Ärztin oder dem Arzt stehen natürlich auch die klassischen, betrieblichen Altersvorsorgen offen. Neben der üblichsten Variante der Altersvorsorge, der Direktversicherung (etwa für Ärzte eines MVZ) besteht die Wahl zwischen Pensionskasse und Pensionsfond. Außerdem ist die Basis- oder Rürup-Rente eine Option für die Altersvorsorge, die ebenfalls Seuervorteile für Ärzte bereithält.

Internistin Anja weiß jetzt, dass sie die Steuerberatung für Ärzte noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Aber die Aussicht, alle essenziellen Finanzfragen in professionelle Hände zu geben, lässt sie beruhigt auf die bevorstehende Praxisübernahme blicken.

Bildquellen zum Ratgeber Steuerberatung für Ärzte

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