Kassenzulassung

Was ist eine Kassenzulassung?

Kassenzulassung – wer sich als Arzt mit eigener Praxis niederlassen und nicht nur Privatleistungen abrechnen will, benötigt sie. Denn nur mit einer kassenärztlichen Zulassung kann ein Arzt seine Leistungen über die Kassenärztliche Vereinigung (KV) oder die Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV) zulasten der gesetzlichen Krankenversicherungen abrechnen. Der Weg in die Selbständigkeit ist für Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten daher i. d. R. an eine Krankenkassenzulassung gekoppelt.

„Wie bekommt man eine Kassenzulassung?“, diese Frage beschäftigt auch Angelika derzeit. Nach ihrem Medizinstudium hat sie gerade ihre Ausbildung zur Fachärztin beendet. Ihr Ziel ist nun eine eigene Praxis. Natürlich weiß Angelika, dass die Zulassung als KV-Arzt an eine Reihe von Vorgaben und Voraussetzungen gebunden ist.

Um einen KV-Sitz zu bekommen, muss Angelika sich zunächst in das Arztregister der Kassenärztlichen Vereinigung eintragen lassen. Die Vorbedingungen für den Eintrag ins Arztregister hat Angelika alle erfüllt:

  • abgeschlossenes Medizin-Studium
  • anschließende Approbation
  • verpflichtende Weiterbildung zum Facharzt

Die zweite Voraussetzung für die Kassenzulassung ist allerdings ein freier Arztsitz. Der KV kommt dabei große Bedeutung zu. Denn die Kassenärztliche Vereinigung ist nicht nur für die Zulassung zuständig, sondern auch für die Bedarfsplanung der Vertragsarztsitze. Angelika hat bei ihrer zuständigen KV erfahren, dass es in der Nähe ihres Wohnorts keinen freien Arztsitz für ihre Fachrichtung gibt. Aus diesem Grund recherchiert sie Alternativen zur KV-Zulassung. Welche gibt es?

Keine Kassenzulassung, also Privatpraxis?

keine kassenzualssung - privatpraxis
Ohne Kassenzulassung können Sie immer noch eine Praivatpraxis eröffnen.

Eine Möglichkeit wäre, eine Privatpraxis zu eröffnen. Für diese braucht man dann keine Kassenzulassung; man rechnet mit seinen (Privat-)Patienten oder Selbstzahlern direkt ab. Auch von den Pflichten, die mit einer Kassenzulassung einhergehen, ist man befreit.

Es gibt noch weitere Alternativen: Statt Selbständigkeit wäre auch eine Anstellung bei einem Vertragsarzt (VA) eine Möglichkeit, in einer Praxis als Ärztin zu arbeiten. Darüber hinaus gibt es Modelle, die das Vertragsarztrecht flexibilisieren. Angelika könnte beispielsweise ein Jobsharing mit einem niedergelassenen Arzt eingehen oder eine Teilzulassung als Ärztin anstreben.

Doch Angelika möchte selbstständig sein in ihrer eigenen Praxis. Um einen Vertragsarztsitz in einem KV-zulassungsbeschränkten Gebiet zu bekommen, kommt daher für sie nur eine Praxisübernahme, also ein Praxiskauf, infrage.

Will ein niedergelassener Arzt seinen KV-Sitz verkaufen, sucht er einen Praxis-Nachfolger, der ebendiesen KV-Sitz kaufen will. Die Übergabe der Kassenzulassung erfolgt über ein Nachbesetzungsverfahren, über das die zuständige KV entscheidet. Prinzipiell gibt es keine Garantie, dass der Zulassungsausschuss der KV der Nachbesetzung zustimmt – mit einer Ausnahme: Es gibt bestimmte Voraussetzungen für eine Sonderregelung für Nachfolger in zulassungsbeschränkten Gebieten.

Wie läuft das genau ab? Gehe ich ein Risiko ein? Gibt es eine Garantie, dass mit einem Praxiskauf auch die Kassenzulassung einhergeht? Diese Fragen schwirren Angelika durch den Kopf. Haben Sie ähnliche Fragen? Dann machen Sie unverbindlich einen Termin mit aus oder schreiben Sie uns hier.

Welche Voraussetzungen muss ein KV-Arzt erfüllen?

Voraussetzungen eines KV-Arztes für die Zulassung
Um KV-Arzt zu werden, müssen verwschiedene Voraussetzungen erfüllt sein.

Um als KV-Arzt zugelassen zu werden, sind diese Voraussetzungen zu erfüllen:

  • abgeschlossenes Medizinstudium und Approbation als Arzt,
  • anschließend die Weiterbildung zum Allgemeinarzt oder zum Facharzt.

Diese beruflichen Qualifikationen berechtigen zum Eintrag in das Arztregister der Kassenärztlichen Vereinigung (KV). Alle approbierten Ärzte, welche die Zulassungsvoraussetzungen für das Arztregister erfüllen, haben einen Anspruch zur Zulassung als KV-Arzt. Dies ist im 5. Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB V) und in der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV) geregelt.

Die Zulassung als KV-Arzt berechtigt zwar formal zur Gründung einer eigenen Praxis, doch ist eine weitere wichtige Voraussetzung für eine Kassenzulassung ein freier Arztsitz. Auskunft über freie Arztsitze erteilen die Kassenärztlichen Vereinigungen der einzelnen Bundesländer. Denn diese sind auch für die Bedarfsplanung der KV-Sitze zuständig. Bei der Bedarfsplanung wird festgelegt, wie viele Fach- und Hausärzte sich in einem bestimmten Gebiet (dem sogenannten Planungsbereich) niederlassen dürfen. Damit soll Patienten ein gleichmäßiger Zugang zur ambulanten Versorgung garantiert werden.

Eine Übersicht der Ansprechpartner zur Bedarfsplanung in den Kassenärztlichen Vereinigungen gibt es über die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV).

Wie erhält ein Arzt seine Approbation?

Wie erhält ein Arzt seine Approbation?
Der erste Schritt auf dem Weg zur Kassenzulassung: die Approbation.

Die Approbation (lat. „Genehmigung“) ist die staatliche Zulassung zur Berufsausübung für Ärzte und der erste Schritt auf dem Weg zur Kassenzulassung. Für die Erteilung der Approbation gibt es diese Voraussetzungen:

  • erfolgreich abgeschlossenes Medizin-Studium,
  • ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis,
  • die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes,
  • ausreichende deutsche Sprachkenntnisse.

Werden alle Voraussetzungen erfüllt, gilt für deutsche Staatsangehörige und EU-Bürger ein Rechtsanspruch auf Erteilung der Approbation. Ein approbierter Arzt hat die Zulassung, den Beruf des Arztes selbstständig und uneingeschränkt auszuüben und die entsprechende Bezeichnung zu führen. Wer approbiert ist, erhält die entsprechende Urkunde von der zuständigen Bezirks- oder Landesregierung.

Ist eine Facharzt-Spezialisierung Voraussetzung für die Kassenzulassung?

Voraussetzung für die Kassenzulassung: Spezialisierung als Facharzt
Keine Kassenzulassung ohne Facharzttitel.

Die Kassenzulassung ist in Deutschland an die Spezialisierung als Facharzt geknüpft. Für die ärztliche Berufsausübung ist die Spezialisierung auf ein medizinisches Fachgebiet die Grundlage. Ohne Spezialisierung ist die Zulassung als niedergelassener Arzt nicht möglich. Wer sich nicht spezialisiert, bleibt ein Arzt in Ausbildung.

Die Voraussetzungen für die Facharzt-Spezialisierung ist ein abgeschlossenes Medizin-Studium. Daran schließt sich die Facharzt-Ausbildung – die Zeit als Assistenzarzt – an. Sie dauert je nach Fachrichtung fünf bis sechs Jahre.

Was ist erforderlich für die Eintragung ins Arztregister?

Voraussetzung für den Eintrag ins Arztregister
Bürokratischer Aufwand: der Eintrag ins Arztregister.

Für den Eintrag ins Arztregister gibt es diese Vorbedingungen:

  • die Approbation als Arzt und
  • der erfolgreiche Abschluss einer Weiterbildung zum Fach- oder Allgemeinarzt.

Um bei der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung die Aufnahme ins KV-Arztregister beantragen zu können, benötigen Ärzte folgende Dokumente:

  • das ausgefüllte Antragsformular der zuständigen KV
  • Geburtsurkunde
  • Staatsexamen
  • Zeugnis über den Studienabschluss
  • Approbationsurkunde
  • ggf. Promotionsurkunde
  • Nachweise über die ärztliche Tätigkeit und bestandene Prüfungen
  • Urkunde über das Führen einer Facharztbezeichnung

Die Dokumente werden im Original (oder ausnahmsweise als amtlich beglaubigte Kopie) an die zuständige KV geschickt. Damit steht der Aufnahme ins Arztregister nichts mehr im Wege. Der nächste Schritt zur Kassenzulassung ist vollbracht!

Wie kann man einen KV-Sitz bekommen?

KV-Sitz beantragen für die Kassenzulassung
Nächstes Ziel: Kassenarzt werden.

Mit dem Eintrag ins Arztregister ist die Voraussetzung erbracht, einen Kassensitz beantragen zu können und als Vertragsarzt zugelassen zu werden. Und was ist ein Vertragsarzt? Mit Vertragsarzt – oder auch Kassenarzt – ist folglich ein niedergelassener Arzt mit einem Vertragsarztsitz gemeint.

Angelika hat zwar alle Vorbedingungen erfüllt, doch einen KV-Sitz beantragen, um sich mit einem Vertragsarztsitz niederlassen zu können … da kann es eine ganze Weile dauern, bis sie an ihrem Wunsch-Praxisstandort Praxiseröffnung feiert. Denn in absehbarer Zeit sollen hier keine neuen KV-Sitze zugelassen werden. Beim örtlichen Zulassungsausschuss hätte sie mit einem Antrag auf Zulassung als Vertragsarzt daher keine guten Aussichten. Es kommt entsprechend nur eine Praxisübernahme für sie infrage, damit es weitergeht. Einen KV-Sitz zu kaufen, hat zwar seinen Preis. Aber dann hätte sie endlich ihren Arztsitz mit KV-Zulassungsnummer.

Bei einem Praxiskauf eine für alle Beteiligten zufriedenstellende Einigung zu erzielen, erfordert viel Know-how. Mit mehr als 30 Jahren Erfahrung im Bereich Praxisübernahmen stehen wir unseren Kunden jederzeit beratend zur Seite. Vereinbaren Sie einfach und unverbindlich einen Termin.

Welche Bedingungen sind an die kassenärztliche Zulassung geknüpft?

Welche Bedingungen sind an die kassenärztliche Zulassung geknüpft?
Kassenärztliche Zulassung – Rechte und Pflichten.

Die Kassenzulassung hat den großen Vorteil, dass ambulante Behandlungen von gesetzlich versicherten Patienten zulasten der gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden können. Bei einem Anteil von rund 90 Prozent gesetzlich Versicherter in Deutschland ist die Krankenkassenzulassung daher wirtschaftlich von großer Bedeutung.

Mit der kassenärztlichen Zulassung wird der Arzt oder Psychotherapeut Mitglied seiner regional zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung. Diese sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Deren Hauptaufgabe besteht darin, eine flächendeckende ambulante ärztliche, psychotherapeutische und zahnärztliche Versorgung sicherzustellen. Die Bedeutung der KVen ist erheblich weiter gefasst, als lediglich ärztliche Abrechnungen zu verwalten.

An die Kassenzulassung sind nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten geknüpft; der Arzt ist beispielsweise nicht nur zur medizinischen Versorgung berechtigt, sondern auch dazu verpflichtet. Darüber hinaus gibt es eine Präsenzpflicht sowie die Verpflichtung zur Teilnahme am Bereitschaftsdienst. Die kassenärztliche Zulassung erfolgt durch die zuständige Zulassungsstelle.

Was wird für eine Krankenkassenzulassung benötigt?

Was wird für die Krankenkassenzulassung benötigt?
Krankenkassenzulassung: Ein bisschen Papierkram muss sein.

Die Krankenkassenzulassung wird beim zuständigen Zulassungsausschuss beantragt. Um KV-Arzt zu werden, sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • Antrag auf Zulassung (erhältlich bei der jeweiligen KV)
  • Arztregisterauszug
  • Bescheinigungen über alle ärztlichen Tätigkeiten, die seit der Approbation ausgeübt wurden
  • aktueller, datierter und unterschriebener Lebenslauf
  • polizeiliches Führungszeugnis
  • Erklärungen über zum Zeitpunkt der Antragstellung bestehende Dienst- oder Beschäftigungsverhältnisse sowie über das Nichtvorhandensein gesetzlicher Hinderungsgründe für die Ausübung des Arzt-Berufes

Liegt er in einem offenen Planungsbereich, kann der Praxissitz frei gewählt werden. In kassenärztlich überversorgten Gebieten ist die KV-Zulassung (Kassenzulassung) oft nur durch eine Praxisübernahme von einem Kassenarztsitz möglich; andernfalls müssen Wartezeiten einkalkuliert werden.

Welche Bedeutung haben KV (Kassenärztliche Vereinigungen)?

Welchen Bedeutung haben Kassenärztliche Vereinigungen?
Kassenärztliche Vereinigungen stellen die ambulante Versorgung sicher.

Den KV kommt eine große Bedeutung zu: Denn die 17 regionalen Kassenärztlichen Vereinigungen stellen die ambulante Versorgung der Versicherten rund um die Uhr durch Kassenärzte sicher. Dabei wird sowohl die Qualität als auch die Wirtschaftlichkeit gewährleistet. Ärzte mit KV-Zulassung müssen allesamt eine Weiterbildung zum Allgemein- oder Facharzt absolviert haben.

Auch gibt sie vor, wann ein Arzt seine Kassenzulassung verliert. In jedem Fall muss diese mit spätestens 68 Jahren abgegeben werden. Die Frage, wie lange Ärzte praktizieren dürfen, ist damit jedoch nicht beantwortet: Ein Arzt ohne Zulassung darf schließlich weiterhin Privatpatienten behandeln.

Sind mit der Kassenzulassung Pflichten verbunden?

Kassenzulassung Pflichten
Die Kassenzulassung ist mit gewissen Pflichten verbunden.

Mit der Kassenzulassung wird der Vertragsarzt Mitglied der Kassenärztlichen Vereinigung und ist an bestimmte Pflichten, wie die Einhaltung der KV-Ordnung, gebunden. Der KV-Arzt erhält das Recht, aber auch die Pflicht, Behandlungen von Versicherten durchzuführen. Diese Leistungserbringung ist persönlich in freier Praxis auszuüben.

Zu den Pflichten nach einer Kassenzulassung zählt auch die Präsenzpflicht des Arztes: Er muss an seinem Arztsitz (dem Praxisstandort) regelmäßig Sprechstunden abhalten. Die Dauer der Sprechzeit muss ausreichend sein und die Sprechstunden müssen auf einem Praxisschild bekannt gegeben werden. Darüber hinaus zählen zu den Pflichten eines niedergelassenen Arztes die kontinuierliche Weiterbildung und die Teilnahme am ärztlichen Bereitschaftsdienst.

Alternativen KV-Zulassung: Welche gibt es?

Alternativen zu Kassenzulassung
Es gibt Alternativen zur KV-Zulassung.

Angelika stellt fest, dass all ihre medizinische Expertise nur begrenzt nützlich ist, wenn sie sich in einem gesperrten Planungsbereich niederlassen möchte. Darum recherchiert sie, welche Alternativen zur KV-Zulassung es gibt. Sie findet heraus, dass es verschiedene Möglichkeiten jenseits einer (vollen) Kassenzulassung gibt. Angelika beschließt, alle Alternativen zu einer Kassenzulassung ein wenig genauer anzuschauen:

  • Privatpraxis – Eine Privatpraxis kann auch in einem überversorgten Gebiet gegründet werden. Allerdings kann sie als Ärztin ohne Zulassung nur privat Versicherte und Selbstzahler abrechnen.
  • Anstellung beim VA – Sie könnte vorerst auf Selbständigkeit verzichten und sich bei einem Vertragsarzt anstellen lassen.
  • Jobsharing – Dabei gehen zwei Mediziner einer Fachrichtung eine Partnerschaft ein und teilen sich einen Arztsitz.
  • Teilzulassung als Arzt – Statt einer vollen Zulassung ist es auch möglich, nur eine Teilzulassung zu beantragen und den ambulanten Versorgungsauftrag auf die Hälfte zu beschränken.

Welche Vorteile bietet eine Privatpraxis?

Privatpraxis statt Kassenzulassung
Auch eine Privatpraxis kann glücklich machen.

Was bedeutet Privatpraxis? Eine Privatpraxis ist eine Praxis, die von einem Arzt ohne kassenärztliche Zulassung geführt wird. Da für Privatpraxen die Niederlassungsfreiheit gilt, darf man überall, ohne Beschränkung, eine Privatpraxis eröffnen.

Welche Voraussetzung gibt es für die Niederlassung als Privatarzt? Als fachliche Qualifikation ist die Approbation erforderlich. Das bedeutet, dass ein Privatarzt auch ohne Facharzt-Spezialisierung eine Praxis eröffnen darf.

Wer sich als Privatarzt niederlassen möchte, braucht zwar keine Zulassung. Er ist aber immerhin verpflichtet, Ort und Zeitpunkt der Niederlassung der zuständigen Ärztekammer mitzuteilen.

Darf ein Privat-Arzt nur Privatpatienten behandeln? Ärzte mit Privatpraxis dürfen darüber hinaus auch Selbstzahler ambulant behandeln.

Ist eine Anstellung beim VA eine Alternative zur Kassenzulassung?

Anstellung beim KV-Arzt in einer Praxis
VA ist die Abkürzung für Vertragsarzt.

Eine vertragsärztliche Tätigkeit ohne eigene Praxis – geht das? Das ist möglich, durch eine Anstellung beim VA. Also indem man als angestellter Arzt in einer Niederlassung praktiziert. Was bedeutet praktizieren – ist dies vollumfänglich möglich? Da die Tätigkeit des angestellten Arztes zuvor vom Zulassungsausschuss genehmigt sein muss, darf der angestellte Arzt bei einer Zusage ohne Einschränkung tätig sein. So ist es zumindest in einem Gebiet ohne Zulassungsbeschränkung. Anders sieht es bei einer kassenärztlichen Praxis aus, die in einen gesperrten Planungsbereich liegt.

Welche Vorteile bietet ein Jobsharing?

Jobsharing als Arzt ist möglich
Jobsharing in der Arztpraxis – die moderne Art der Arbeitsteilung.

Ein Jobsharing eignet sich insbesondere für den Einstig in die Tätigkeit als Vertragsarzt. Es bietet sich an, wenn ein Praxisinhaber in einem gesperrten Planungsgebiet einen Arzt der eigenen Fachrichtung anstellen möchte oder einen Partner sucht. Dabei verpflichten sich beide Ärzte zu einer Leistungsbeschränkung, die insgesamt den bisherigen Praxisumfang nicht überschreiten darf.

Bei der Teilung einer Arztzulassung, wie das Jobsharing auch genannt wird, gelten zeitliche Ober- und Untergrenzen für die Anzahl an Sprechstunden. Angestellte Ärzte mit einem halben KV-Sitz dürfen mindestens 11 und höchstens 20 Stunden pro Woche für die vertragsärztliche Versorgung aufwenden.

Teilzulassung Arzt: Wann ist sie sinnvoll?

Mit Teilzulassung als Arzt in einer Praxis und Klinik arbeiten
Als Arzt können Sie auch eine Teilzulassung erhalten.

Als Arzt ohne Zulassung profitiert man davon, dass das Vertragsarztrecht mit der Möglichkeit einer Teilzulassung als Arzt flexibilisiert wurde. Die Teilzulassung steht für einen hälftigem Versorgungsauftrag. Voraussetzung für die Niederlassung als Arzt sind dann mindestens 10 Sprechstunden pro Woche gegenüber 20 mit einer Vollzulassung.

Ein halber KV-Sitz kann helfen, Familie und Beruf besser zu vereinen. Es ist auch möglich, eine Tätigkeit als angestellter Arzt im Krankenhaus mit einer Teilzulassung als niedergelassener Arzt zu kombinieren. Ohne Facharzt-Titel ist keine eigene Niederlassung möglich. Man bleibt angestellter Arzt in Ausbildung.

Wie erhält man eine Kassenzulassung im KV-zulassungsbeschränkten Gebiet?

Praxiskauf in zulassungsbeschränkten Gebieten
Eine KV-Zulassung im zulassungsbeschränkten Gebiet erhalten – knifflig, aber nicht unmöglich.

Nachdem Angelika alle Möglichkeiten studiert hat, eine Zulassung als Vertragsarzt in einem KV-zulassungsbeschränkten Gebiet zu erhalten, entscheidet sie sich für den Praxiskauf. Um in einem zulassungsbeschränkten Gebiet eine niedergelassene Praxis zu gründen, führt kein Weg an einem Praxiskauf vorbei. Der Kauf eines KV-Sitzes ist in überversorgten Gebieten nur über eine Praxisübernahme möglich. Dabei übernimmt der Praxiskäufer die Kassenzulassung vom Praxisabgeber. Dieser Vorgang ist allerdings an einige Regeln gebunden.

Ärzte, die ihre Praxis samt KV-Sitz verkaufen möchten, annoncieren dies üblicherweise in einer Praxisbörse. Angelika hat auch schon einige Angebote gefunden, bei denen Fachgebiet und Standort auf den ersten Blick zu ihren Wünschen passen würden.

Sie fragt sich, welche Regelungen für das KV-Nachbesetzungsverfahren gelten. Gibt es Möglichkeiten sicherzustellen, dass der Zulassungsausschuss der Kassenärztlichen Vereinigung bei einem Praxiskauf auch der Kassenzulassung des Käufers – also ihrer – zustimmt? Welche Sonderregelungen für Nachfolger in zulassungsbeschränkten Gebieten gibt es, die hier eine Absicherung bieten?

Was ist bei der Kassenzulassung zu beachten, wenn ich einen KV-Sitz kaufen möchte?

KV-Sitz kaufen
KV-Sitz kaufen – nicht ohne aufschiebende Bedingung im Kaufvertrag

Wer einen KV-Sitz kaufen möchte, um sich als KV-Arzt selbständig machen zu können, muss zunächst eine geeignete Praxis finden, die zur eigenen Fachrichtung passt. Ist ein passender KV-Sitz gefunden, sind neben den Kosten für den Kauf auch eine eventuell nötige Modernisierung zu berücksichtigen. Rentiert es sich, einen KV-Sitz zu übernehmen, der seit vielen Jahren einen Investitionstau vor sich herschiebt? In dem Fall kann das bedeuten, dass der Kaufpreis angepasst oder ein anderer Kassensitz gekauft werden sollte.

Wo kann man einen KV-Sitz verkaufen?

KV-Sitz verkaufen an einer Praxisbörse
KV-Sitz verkaufen: am besten in einer zentralisierten Praxisbörse.

Ärzte, die ihre Arztpraxis und ihren KV-Sitz verkaufen wollen, stellen ihre Praxis in einer der rund 50 Praxisbörsen sein, die es in Deutschland gibt. Sie sind ähnlich gestaltet wie Immobilien-Marktplätze. Ärzte wie Angelika, die auf der Suche nach einer Praxis zur Übernahme sind, können Ärzte, die ihren Kassenarztsitz verkaufen wollen, entweder direkt oder über Chiffre kontaktieren. Die letzte Entscheidungsgewalt über die Vergabe liegt aber bei der KV.

Wie ist das KV-Nachbesetzungsverfahren geregelt?

Nachbesetzungsverfahren für die Kassenzulassung
Das Nachbesetzungsverfahren obliegt der KV.

Der Praxisinhaber beantragt bei der KV die Ausschreibung des Vertragsarztsitzes und leitet damit das Nachbesetzungsverfahren ein. Der Vertragsarztsitz wird durch den Zulassungsausschuss zugeteilt, doch im Rahmen des KV-Nachbesetzungsverfahrens kann der abgebende Arzt großen Einfluss auf die Auswahl des Nachfolgers nehmen.

Die KV erstellt eine Liste derjenigen, die den Arztsitz kaufen bzw. eine Kassenzulassung in dem betroffenen Planungsbereich übernehmen wollen. Die Bewerber müssen die Kriterien für eine Kassenzulassung erfüllen. Der Zulassungsausschuss wählt unter ihnen den geeignetsten Nachfolger aus.

Gibt es eine Sonderregelung für Nachfolger in zulassungsbeschränkten Gebieten?

Sonderregelung für Nachfolger in zulassungsbeschränkten hinsichtlich der Kassenzulassung
Sonderregeln kennen und privilegiert behandelt werden.

Prinzipiell kann der Zulassungsausschuss eine Nachbesetzung ablehnen, falls diese aus Versorgungsgründen nicht nötig ist. Es gibt jedoch eine Sonderregelung für Nachfolger in zulassungsbeschränkten Gebieten, die zu einer Privilegierung führt. Erfüllt ein Praxisnachfolger einen dieser Punkte, muss der Zulassungsausschuss den Vertragsarztsitz mit dem privilegierten Bewerber besetzen:

  • die mindestens fünfjährige Tätigkeit in einem Unterversorgungsgebiet oder die Bereitschaft, besondere Versorgungsbedürfnisse zu erfüllen
  • Partner, Lebenspartner oder Kind des Vertragsarztes zu sein
  • seit mindestens drei Jahren im Angestelltenverhältnis beim VA oder als Partner tätig zu sein

Angelika sieht mit diesen Informationen klarer: Sie beschließt, nun zweigleisig nach einer Anstellung beim VA und einer Teilzulassung bei einem niedergelassenen Arzt zu suchen. Auf diese Weise kann sie sich bestens als Praxisnachfolgerin einarbeiten und erfüllt die Voraussetzungen für das Nachbesetzungsverfahren und die Kassenzulassung.

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Bildquellen zum Ratgeber Kassenzulassung

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