Praxisabgabe

Praxisabgabe: Was ist zu beachten?

Die Praxisabgabe ist ein Thema, mit dem sich Praxisinhaber bereits frühzeitig auseinandersetzen sollten. Denn die Suche nach einem passenden Nachfolger kann je nach Praxisstandort einige Zeit dauern. Bei Landarztpraxen sollte für den Praxisverkauf überdies ein längerer Vorlauf (ca. fünf Jahre) eingeplant werden als bei Praxen in Ballungsräumen.

„Ich werde anfangen, mich um die Praxisabgabe zu kümmern“, überrascht Peter seine Frau Monika beim Frühstück. Die hat gerade herzhaft in ihr Brötchen gebissen und verschluckt sich nun fast. Diese Ankündigung kommt für sie ganz unerwartet. Die Orthopädie-Praxis bedeutet ihrem Mann alles. Und mit seinen 62 Jahren ist er doch noch viel zu jung, um ans Aufhören zu denken. „Wolltest Du nicht erst in drei Jahren deine Kassenzulassung zurückgeben?“, fragt sie ihn. „Genau deswegen werde ich jetzt angefangen, mich mit dem Thema Praxisverkauf näher zu befassen.“

Peter hat bereits ein wenig recherchiert, was alles mit der Praxisabgabe auf ihn zukommt. Wie kann er einen Nachfolger finden? Am naheliegendsten ist es, seine Praxis in einer Praxisbörse einzustellen. Doch welche der rund 50 Praxisbörsen in Deutschland ist die passende? Und welchen Preis kann er mit seiner Praxis erzielen?

Das beantwortet eine Praxiswertermittlung. Es gibt unterschiedliche Methoden zur Bestimmung eines möglichst objektiven Preises. In die Wertermittlung fließen nicht nur die Ausstattung und der Umsatz der Praxis ein, sondern auch der Standort, die Wettbewerbssituation, die Anzahl der Patienten und der Anteil der Privatpatienten. Doch wie werden aus diesen Fakten valide Zahlen? Um hier Klarheit zu bekommen, entscheidet sich Peter, eine Praxisberatung in Anspruch zu nehmen. Da kann man ihm vielleicht auch einen Fachanwalt für Medizinrecht empfehlen, der dann irgendwann im Rahmen der Praxisübergabe den Praxisübernahmevertrag ausarbeitet.

Wie geht man beim Praxisverkauf bzw. der Praxisabgabe am besten vor?

Praxisverkauf, Praxisabgabe
Praxisverkauf: Planen Sie Ihre Praxisabgabe frühzeitig.

Was ist bei einem Praxisverkauf wichtig? Bei einer geplanten Praxisabgabe ist im Vorfeld der Status quo zu klären: Wie steht die Praxis wirtschaftlich da? Die betriebswirtschaftliche Auswertung ist wichtig für die Praxisbewertung. Für die Bewertung von Arztpraxen ist aber noch mehr wichtig. Neben einfach zu ermittelnden Kennzahlen wie dem bisherigen Umsatz und dem Wert der Praxisausstattung ist für den Praxiswert auch eine Prognose über den zukünftigen Gewinn entscheidend.

Dies macht die Bewertung der eigenen Arztpraxis für die abgebenden Ärzte indes schwer abschätzbar. Daher ist bei einer Praxisabgabe das Hinzuziehen eines Spezialisten für Praxis-Beratung sinnvoll. Ein Ärzte-Berater hilft auf Wunsch auch bei der Praxisvermittlung.

Um eine Praxis bei einer geplanten Praxisabgabe zu vermarkten, ist ein Inserat in einer Praxisbörse hilfreich. Neben den KV-Börsen (Praxisbörsen der Kassenärztlichen Vereinigungen) gibt es hierzulande zudem rund 50 private Börsen für Arztpraxen.

Ebenfalls möglich beim Praxisverkauf: einen Nachfolger über eine Ärzte-Börse suchen. Wer beispielsweise eine Praxis für Allgemeinmedizin abgeben möchte, kann eine Stelle für einen Allgemeinarzt ausschreiben mit der Möglichkeit zur späteren Praxisübernahme. Auf diese Weise kann der potenzielle Nachfolger die Praxis bereits kennenlernen und abschätzen, ob ihm das Umfeld zusagt. Der Praxisabgeber kann dann nach der Praxisabgabe noch einige Zeit weiterarbeiten und seinen Nachfolger unterstützen. Um die Arbeitsbelastung für den Nachfolger langfristig herunterzuschrauben, gibt es außerdem die Möglichkeit, die Praxis in ein MVZ (Medizinisches Versorgungszentrum) einzubinden.

Tipp: Frühzeitig mit einem Ärzteberater eine individuelle Checkliste für Ihre Praxisabgabe erstellen!

Basiswissen: Mit der Praxis wird in einem geschlossenen Planungsbereich i. d. R. auch die Kassenzulassung übergeben. Dann ist an die Praxisabgabe ein Antrag auf ein Nachbesetzungsverfahren bei der zuständigen KV gekoppelt. Denn die entscheidet letztlich über den KV-Sitz. Wie viele Fachärzte oder Psychotherapeuten in einer Region zugelassen werden dürfen, wird in der Bedarfsplanung geregelt und kann bei der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung erfragt werden.

Wie funktioniert eine Praxiswertermittlung?

Der Kaufpreis einer Praxis setzt sich aus vielen Komponenten zusammen.
Die professionelle Praxiswertermittlung erfolgt rein objektiv.

Ein zentraler Punkt bei der Praxisabgabe ist der Kaufpreis. Hier stellt sich die Frage: Wie wird der Wert einer Praxis ermittelt?

Bei der Praxiswertermittlung haben Käufer und Verkäufer schließlich unterschiedliche Interessen: Für den Praxisabgeber ist der Praxiserlös eine Säule der Altersversorgung. Der Käufer hingegen möchte mit einer möglichst geringen Investition in die Selbständigkeit starten. Bei der Bewertung der Arztpraxis kommt daher ein Verfahren zur Anwendung, das beiden Parteien gerecht wird.

Zur Bewertung einer Arzt- oder Zahnarztpraxis hat sich das modifizierte Ertragswertverfahren durchgesetzt. Denn das modifizierte Ertragswertverfahren orientiert sich an der Ertragswertmethode von Unternehmen und ermöglicht eine in die Zukunft gerichtete Bewertung von Arztpraxen. Dabei wird der tatsächliche Ertrag einer Arztpraxis berücksichtigt und darüber hinaus wird der zukünftige Praxisgewinn prognostiziert.

Demzufolge setzt sich der Praxiswert aus diesen Werten zusammen:

  1. materieller Wert ( vorhandene Sachwerte und erzielte Gewinne)
  2. immaterieller Wert (die mögliche Entwicklung der Praxis, auch Goodwill genannt)

Um eine Praxis bzw. Zahnarztpraxis gut verkaufen zu können, kann es sinnvoll sein, vor dem Verkauf noch in neue Geräte oder eine Renovierung zu investieren. Durch die neue Ausstattung steigert der abgebende Arzt nicht nur den Praxiswert. Das moderne Ambiente wirkt auf mögliche Interessenten auch deutlich anziehender.

Warum braucht man eine Praxisberatung bei der Praxisnachfolge?

Vor der Praxisabgabe empfielt sich eine Praxisberatung
Vor der Praxisabgabe empfielt sich eine Praxisberatung.

Eine Praxisberatung ist eine Unternehmensberatung speziell für Arztpraxen. Sie ist bei einer Praxisabgabe zwar nicht vorgeschrieben, aber als professionelle Hilfe bei der Praxisübergabe sehr empfehlenswert. Steht eine Praxisabgabe an, hilft die Draufsicht von außen, um den Wert der Praxis festzustellen und Strukturen und Abläufe zu analysieren.

Praxisberater unterstützen nicht nur den scheidenden Arzt bei der Abgabe seiner Arzt- oder Zahnarztpraxis, sie helfen auch Käufern bei der Suche nach einem passenden Objekt für die eigene Existenzgründung. Dank ihrer Erfahrung und guten Kontakte ersparen Praxisberater ihren Kunden viele vergebliche E-Mails und Besichtigungen. Sucht beispielsweise ein Herzspezialist eine geeignete Praxis, kennt der Praxisberater ggf. eine Kardiologie-Praxis, für die ein Nachfolger gesucht wird. Sowohl für den abgebenden als auch den suchenden Arzt ist die Vorauswahl geeigneter Objekte bzw. Interessenten vorteilhaft, erspart sie doch viel Zeit und Mühe. Diese Ersparnis wiegt letztlich die Kosten für die Praxisberatung auf.

Das weiß auch Peter. Er hatte mit einem befreundeten Kollegen gesprochen, der seine Praxis abgegeben hat. „Anfangs habe ich es noch selber über Inserate versucht,“ erzählte dieser. „Da kamen auch eine ganze Menge Anfragen, aber die Vorstellungen passten oft gar nicht. Nachdem ich dem dritten Interessenten wieder alles erzählt und zigmal hin- und hergemailt hatte, wurde es mir zu viel und ich engagierte einen Ärzteberater. Dem erzählte ich dann alles einmal, und er fand recht schnell den passenden Bewerber für mich.“ So werde ich das auch machen, denkt Peter.

Ob Praxis für Allgemeinmedizin, Psychotherapie, Zahnmedizin oder gar Tiermedizin: Der Praxisberater weiß, was im Speziellen bei der jeweiligen Fachrichtung zu berücksichtigen ist, und geht sämtliche Eckpunkte mittels Checkliste durch.

Möchten Sie Ihre Praxis abgeben? Oder sind Sie auf der Suche nach einer Praxis zur Übernahme? Dann vereinbaren Sie einen unverbindlichen und kostenlosen Erstberatungstermin mit uns.

Was gehört in einen Praxisübernahmevertrag?

Was gehört alles in einen Praxisübernahmevertrag
Keine Praxisabgabe ohne Praxisübernahmevertrag.

Im Praxisübernahmevertrag werden die Bedingungen für den Praxisverkauf schriftlich festgehalten. Ein Kernpunkt ist dabei der Kaufpreis. Wie bereits oben erwähnt wird dieser mittels modifizierter Ertragswertmethode ermittelt.

Im Praxisübernahmevertrag werden über den Kaufpreis hinaus weitere Punkte geregelt. Zunächst gilt es, den Vertragsgegenstand genau zu definieren und einen Zeitpunkt für die Übergabe festzulegen. Weitere wichtige Aspekte betreffen u. a. das Personal, die Patientenkartei, den Praxismietvertrag und das Inventar. Nicht fehlen sollten auch eine Haftungsabgrenzung und eine Konkurrenzschutzklausel.

Diese Punkte sollten mindestens in einem Praxisübernahmevertrag behandelt werden:

  • Vertragsgegenstand
  • Praxiseinrichtung und Inventar
  • Kaufpreis und Zahlungsweise
  • Praxisräume / Mietvertrag
  • Forderungen und Verbindlichkeiten
  • ggf. bestehende Verträge (Versicherungen)
  • Haftungsabgrenzung
  • Patientenkartei
  • Personal
  • ggf. Teilnahme an vertragsärztlicher Versorgung
  • Wettbewerbsklausel / Konkurrenzschutz

Da einige Punkte des Praxisübernahmevertrags Medizinrecht betreffen, ist es ratsam, einen Anwalt mit der Ausgestaltung des Praxisübernahmevertrags zu beauftragen, der sich nicht nur mit Vertragsrecht sondern idealerweise auch mit Medizinrecht auskennt.

Die Praxisabgabe berührt auch steuerliche Aspekte: Für den abgebenden Arzt fallen Steuern auf den Kaufpreis der Praxis an. Erst nach Abzug des Steueranteils weiß der Praxisabgeber, wie viel er tatsächlich für seine Praxis erhalten hat. Aus diesem Grund sollte ein erfahrener Steuerberater den Praxisverkauf begleiten.

Durch die Steuerberatung kann auch Peter bereits bei Vertragsunterzeichnung gut abschätzen, wie viel er für seinen Ruhestand vom Verkaufspreis behalten kann.

Welche Unterstützung bietet eine Praxisbörse?

Praxisabgabe - Einstellen der Praxis in einer Praxisbörse
Nicht alle Praxisbörsen sind für Ärzte frei zugänglich.

Praxisbörsen sind Immobilienbörsen für Arztpraxen. Ärzte, die ihre Praxis abgeben möchten, können ihre Praxis auf diesen Online-Marktplätzen einstellen, um einen Nachfolger zu finden.

Die digitalen Plattformen haben gegenüber den früher üblichen Zeitungsanzeigen (z. B. im Ärzteblatt), die unter der Rubrik „Praxisabgabe / Praxisübernahme“ erschienen, deutliche Vorteile. Die Anzeigen sind meist standardisiert, es können sehr detaillierte Angaben gemacht und zusätzlich viele Bilder eingestellt werden. Interessierte Praxisnachfolger können sich mittels Filterfunktion gezielt diejenigen Praxen anzeigen lassen, die in wesentlichen Punkten ihren Wünschen entsprechen.

Es gibt in Deutschland rund 50 verschiedene Praxisbörsen, die sich sowohl inhaltlich als auch die Kosten betreffend unterscheiden. Gänzlich kostenlos ist die Nutzung der Praxisbörsen der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVbörse), zumindest auf den ersten Blick. Sie finanzieren sich über die Mitgliedsbeiträge ihrer Mitglieder.

Darüber hinaus gibt es Praxisbörsen privatgesellschaftlicher Anbieter. Sie werden u. a. von reinen Plattformanbietern, Finanzdienstleistern wie der apoBank und Praxismaklern angeboten. Die Finanzierung erfolgt bei den Plattformanbietern über eine Nutzungsgebühr, bei Finanzdienstleistern und Maklern über Provisionen bzw. das Nachfolgegeschäft. Nach einer Praxisabgabe über die apoBank beispielsweise ist es sehr wahrscheinlich, dass der Praxisnachfolger einen Kredit zur Finanzierung der Praxis benötigt und diesen dann bei der apoBank aufnimmt.

Es gibt auch Praxisbörsen für spezifische Heilberufe. Beispielsweise gibt es reine Praxisbörsen für Zahnärzte (ZA). Hier werden speziell Zahnärzte beim Generationenwechsel unterstützt.

Eine zentralisierte Praxisbörse für alle Fachrichtugngen und mit freiem Zugang für Ärzte ist die mediorbis Praxisbörse.

Was ist bei der Praxisabgabe hinsichtlich der Kassenzulassung zu berücksichtigen?

Die Kassenzulassung ist ein wichtiger Punkt bei der Praxisabgabe
Die Kassenzulassung ist vielerorts ein begehrtes Gut.

Bei einer Praxisabgabe ist einem Punkt besondere Beachtung zu schenken: der Kassenzulassung. Wird eine Praxis verkauft, die Teil der vertragsärztlichen Versorgung ist, muss sich der Käufer rechtzeitig um die KV-Zulassung kümmern. Diese wird vom Zulassungsausschuss der regional zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung erteilt. Für die Zulassung als Vertragsarzt gibt es folgende Voraussetzungen:

  • Approbation als Arzt, Zahnarzt oder Psychotherapeut,
  • Weiterbildung zum Facharzt,
  • Eintrag im Arztregister.

Erfüllt der Arzt diese Voraussetzungen, kann er grundsätzlich eine Kassenzulassung erhalten und eine Praxis als Vertragsarztsitz übernehmen. Auch für Psychotherapeuten und Physiotherapiepraxen ist eine Kassenzulassung Voraussetzung, um zu Lasten der Krankenkassen abrechnen zu können.

Da die Kassenzulassung an den Vertragsarztsitz gekoppelt ist, gibt es Einschränkungen bei der Kassenzulassung, wenn die Praxis in einem zulassungsbeschränkten Gebiet liegt. Für Ärzte und Psychotherapeuten ist in beschränkten Gebieten die Zulassung als KV-Arzt nur durch ein Nachbesetzungsverfahren möglich.

Dieses beantragt der Praxisverkäufer bei der Kassenärztlichen Vereinigung, die daraufhin den Vertragsarztsitz ausschreibt. Der Praxisnachfolger kann sich nun auf den Sitz bewerben. Da die Übernahme des Vertragsarztsitzes beim Praxisverkauf entscheidend ist, sollte der Kaufvertrag so gestaltet sein, dass die KV-Zulassung des Käufers als Bedingung an den Praxiskauf geknüpft ist.

Was kostet ein KV-Sitz?

Mit welchen Kosten muss man für eine KV-Sitz rechnen
Handelt es sich um einen KV-Sitz, fließt das in die Praxisbewertung mit ein.

Die Frage, wie die Kosten für einen KV-Sitz anzusetzen sind, lässt sich nicht ohne Weiteres beantworten. Der KV-Sitz ist einerseits an die Zulassung des Arztes als Vertragsarzt und andererseits den Kauf der Praxis gekoppelt.

Theoretisch kann ein Arzt eine Praxis – und damit den Vertragsarztsitz – übernehmen und die Praxis dann nicht fortführen, wenn es ihm nur um die kassenärztliche Zulassung gegangen ist. Doch dies ist nicht die Regel. Normalerweise wird eine Praxis übernommen, um sie nach der Praxisabgabe fortzuführen. Die Kosten für einen KV-Sitz variieren je nach Fachrichtung stark. Auch regional gibt es preisliche Unterschiede.

Die höchsten Kosten haben Zahnärzte beim Praxiskauf. Preise für Zahnarztpraxen liegen zwischen 250.000 und knapp 300.000 Euro. Eine Hausarztpraxis hingegen kostet durchschnittlich zwischen 100.000 bis 150.000 Euro. Dabei ist eine Neugründung geringfügig günstiger als eine Übernahme. Allerdings ist die Eröffnung einen eigenen Praxis aufgrund von Zulassungsbeschränkungen nicht immer ohne Weiteres am gewünschten Ort möglich.

Wie funktioniert ein Nachbesetzungsverfahren bei der KV?

Das Nachbesetzungsverfahren ist wichtig bei der Praxisabgabe.
Das Nachbesetzungsverfahren der KV lässt sich im eigenen Sinne begünstigen.

Das Nachbesetzungsverfahren der KV kommt in Gebieten zum Einsatz, in denen die ambulante medizinische Versorgung bereits ausreichend ist. Diese Gebiete gelten als überversorgt und Ärzte erhalten dort keine neue KV-Zulassung. Will sich ein Arzt in einem zulassungsbeschränkten Gebiet niederlassen, erhält er nur eine Krankenkassenzulassung, wenn ein anderer Vertragsarzt seine zurückgibt. Der Praxisabgeber beantragt in diesem Fall ein Nachbesetzungsverfahren beim Zulassungsausschuss der KV.

Der Zulassungsausschuss prüft, ob ein Zulassungsverfahren eingeleitet wird und schreibt – bei positivem Ausgang – den KV Sitz aus.

Nun können sich Ärzte auf den KV-Sitz bewerben. Eine Voraussetzung für die Kassenzulassung ist der Eintrag ins Arztregister. Im Arztregister sind alle zugelassenen Ärzte und Psychotherapeuten aufgeführt, sowie diejenigen, welche die Voraussetzung für die Eintragung erfüllen.

Der KV-Zulassungsausschuss prüft, ob die Bewerber die Kriterien für die Zulassung erfüllen. Hierbei gibt es folgende Szenarien, die den Tatbestand der Privilegierung erfüllen:

  • Der Arzt war bereits mindestens drei Jahre beim abgebenden Arzt angestellt.
  • Er war mindestens fünf Jahre als Vertragsarzt in einem unterversorgten Gebiet tätig.
  • Der Arzt ist Ehegatte, Lebenspartner oder Kind des abgebenden Arztes.

Liegt eine Privilegierung vor, ist der Zulassungsausschuss in seiner Entscheidung gebunden und der entsprechende Bewerber kann die Kassenzulassung vom Praxisabgeber übernehmen.

Ist das das Richtige für Peter – einen Nachfolger einstellen? Er überlegt – das würde eine gewaltige Umstellung bedeuten. Doch Monika bringt es wie so oft auf den Punkt: „Plötzlich die Praxis zuzuschließen bringt doch eine deutlich größere Umstellung mit sich, als die Patienten erst einmal zu teilen und sich so langsam ans Aufhören heranzutasten. Außerdem können deine Patienten schonmal Deinen Nachfolger kennenlernen.“ Da hat sie recht, wie so oft.

Wie erhält man eine Psychotherapie-Kassenzulassung?

Psychotherapeuten Kassenzulassung
Auch Psychotherapeuten benötigen eine Kassenzulassung, um mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen zu können.

Auch Ärzte der Fachrichtung Psychotherapie erhalten ihre Kassenzulassung über die Zulassungsstellen der Kassenärztlichen Vereinigungen. Denn wie andere Fachärzte auch dürfen Psychotherapeuten nur zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abrechen, wenn sie eine Kassenzulassung haben. Ansonsten ist ihnen nur gestattet, Privatpatienten und Selbstzahler zu therapieren.

Die Regelungen bezüglich der Kassenzulassung von Psychotherapeuten entsprechen im Wesentlichen denen von Ärzten:

1. Der Psychotherapeut muss über eine Approbation verfügen.Voraussetzung dafür ist eine abgeschlossene Psychotherapie-Ausbildung in einem wissenschaftlich anerkannten psychotherapeutischen Richtlinien-Verfahren. Diese sind: Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte oder analytische Psychotherapie.
2. Der Psychotherapeut muss Mitglied in der Psychotherapeutenkammer seines Bundeslandes sein.Dies erfolgt automatisch mit der Approbation.
3. Der Psychotherapeut benötigt einen Arztregistereintrag.Voraussetzungen dafür sind die Approbation und der sogenannte Fachkundenachweis.

Auch für den Fachbereich Psychotherapie gilt die Bedarfsplanung der Kassenärztlichen Vereinigungen. Sie ist maßgeblich für die Anzahl der zu vergebenden Kassenzulassungen pro Gebiet. Sind gemessen an der Einwohnerzahl in einer Region bereits ausreichend Psychotherapeuten kassenärztlich zugelassen, ist die Zusage für einen Kassensitz ebenfalls über ein Nachbesetzungsverfahren an eine Praxisabgabe gekoppelt. Für Psychotherapie nach dem Heilpraktiker-Gesetz gibt es übrigens keine Kassenzulassung.

Sie haben Fragen zum Nachbesetzungsverfahren, zur Praxisabgabe oder -übernahme? Dann vereinbaren Sie unverbindlich und kostenlos eine Erstberatungstermin mit uns. Profitieren Sie von der Expertise unserer erfahrenen Praxisberater.

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